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Asylantrag
vom Verwaltungsgericht Düsseldorf Anfang Dezember abgelehnt
Jetzt droht doch die Abschiebung von Naci Afsin
Es war der 10. März 1998. In der Abflughalle des Köln-Bonner Flughafens verteilen etwa 30 Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten der Gruppe "kein ist mensch ist illegal" Aufrufe, die Abschiebungen in die Türkei zu stoppen. Auf dem Rollfeld steht eine Maschine der Turkish Airlines...
Flucht aus der Türkei
Der Hintergrund für diese Aktion ist die geplante Abschiebung des kurdischen
politischen Flüchtlings Naci Afsin. Naci wurde 1969 in der Türkei/Kurdistan
geboren. Die alewitische Familie lebte dort in ständiger Konfrontation
mit türkischen Militärs. Zusammen mit seinen Bruder, der hier als
politisch Verfolgter anerkannt ist (!), sympathisierte er als Jugendlicher
mit einer kommunistischen Organisation. Nach einer bewaffneten Auseinandersetzung
mit der Polizei, bei der zwei Genossen erschossen wurden, konnte Naci 1992
zu seinem Bruder in die BRD fliehen.
Sein Asylantrag wurde 1997 vom Oberverwaltungsgericht Münster abgelehnt.
Naci entschloss sich zur "freiwilligen" Ausreise in die Türkei,
wo er der politischen Polizei übergeben wurde. Sie verhörten ihn
vier Tage lang zu seinen Aktivitäten im Exil, wobei er mit Elektroschocks
und durch Abspritzen mit kaltem Wasser gefoltert wurde. Daraufhin flüchtete
er wieder in die BRD.
Als Naci im Februar 1998 seine Asylfolgegründe bei der Ausländerbehörde
Neuss vortragen wollte, wurde er sofort verhaftet. Nacis Freundinnen und Freunde
entschlossen sich, der Abschiebung nicht tatenlos zuzusehen. Sie kauften ein
Flugticket, schrieben Flugblätter und baten "kein mensch ist illegal"
um Hilfe. Am 10. März 1998 ist es dann soweit: Ein Freund von Naci hat
mit 100 Flugblättern unter dem Arm in der Buisness-Class Platz genommen.
Als die Gangway zurückgefahren wird, beginnt er, die Flugblätter
zu verteilen, und fordert die Fluggäste auf, sich nicht anzuschnallen,
um den Abflug zu verhindern. Naci kommt ihm zur Hilfe. Wenig später greift
die Polizei ein. Beide werden aus dem Flugzeug gezerrt und festgenommen.
Abschiebung vertagt
Der Initiativkreis "Bleiberecht für Naci Afsin!" organisiert
die Öffentlichkeitsarbeit, die von bundesweiten Solidaritätsbekundungen
begleitet wird. Unterstützung kommt u. a. von der Bundestagsabgeordneten
Ulla Jelpke (PDS). Der Vorsitzende der DKP, Heinz Stehr, wendet sich in einem
Brief an die Verantwortlichen in NRW, "sich für die Freilassung
von Naci Afsin ... sowie für die Straffreiheit Erik Penners" einzusetzen.
"Ein erster Versuch, ihn ... abzuschieben, scheiterte, weil sein deutscher
Freund Erik Penner, Mitglied unserer Partei, den Abflug durch eine mutige
Aktion verhindern konnte. ... Ein Beispiel für die so oft geforderte
Zivilcourage junger Menschen."
In einem Gutachten wird Naci bescheinigt, dass "im Falle einer erneuten
Abschiebung ... eine völlige Dekompensation (Versagen der physischen
Ausgleichsmechanismen; T.E.) des Klienten nicht mehr auszuschließen"
sei. "Diese Einschätzung beruht auf ... dem klinischen Beschwerdebild
sowie auf meinen Erfahrungen in der Arbeit mit Überlebenden organisierter
Gewalt".
Naci wird nach einer Demonstration in Neuss aus der Haft entlassen und erhält
von der Ausländerbehörde die Zusage, bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen
Urteils im Asylfolgeverfahren, nicht abgeschoben zu werden. In einem gerichtlichen
Gegengutachten werden "seine Aussagen über die angeblich in der
Türkei erlittene Folter" als "nicht eindeutig unglaubhaft"
eingestuft.
Asylantrag abgelehnt
Am 5. Dezember 2001 findet vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf die
mündliche Verhandlung statt. Der Richter gibt am Anfang zu erkennen,
dass er Naci Afsin kein politisches Asyl gewähren wird, weil seine erneute
Aus- und Einreise nicht zu beweisen sei. Eine Zeugenvernahme der Gutachter
erleichtere nicht die Wahrheitsfindung, weshalb er gewillt sei, sich selbst
ein Bild zu machen. Nach vielen zermürbenden Detailfragen kommt der Richter
zu dem Ergebnis, dass er von der Glaubwürdigkeit des Klägervortrags
nicht überzeugt sei. Das Urteil werde schriftlich zugestellt.
Dies ist im Januar zu erwarten. Naci hat dann die Möglichkeit, über
seinen Rechtsanwalt einen Antrag auf Zulassung zur Berufung zu stellen. Diese
Anträge werden vom Oberverwaltungsgericht in der Regel abgelehnt. Auch
eine Verfassungsbeschwerde hat kaum Aussicht auf Erfolg. In dieser Zeit bleibt
Naci von der Abschiebung bedroht. Letztlich wird der politische Kampf um sein
Bleiberecht entscheidend sein.
Tim Engels
Kontakt: Initiativkreis "Bleiberecht für Naci Afsin - kein mensch ist illegal", c/o C. Babel, Telefon: 02131-779386, E-Mail: babel@uni-duesseldorf.de
www.neusser-monat.de (29.12.2001)