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Als sich vor einem Jahr herausstellte, dass die Bundesregierung ihr Versprechen,
die Arbeitslosenzahlen deutlich zu reduzieren, nicht einlösen konnte,
wurde der VW-Personalvorstand Peter Hartz engagiert, der mit der Propagierung
eines Konzepts zur radikalen Umwandlung des Arbeitsmarktes die Chancen auf
einen Wahlsieg von SPD/Grüne erheblich verbessern sollte. "Der große
Wurf", wie die SPD das Konzept bezeichnete, erzielte tatsächlich
- neben der staatsmännischen Betreuung der Flutkatastrophe in den östlichen
Bundesländern - die erwünschte Wirkung im Hinblick auf Mobilisierung
der Wählermassen zu Gunsten von SPD/Grüne.
Denn dem gefügigen Wahlvolk leuchtet ein: Staatsmännisches Handeln
zeichnet sich durch Konsequenz aus. Und das hat der Kanzler bewiesen, einmal
durch seine penetrante Präsens bei den Opfern der Flut und zum anderen
in seiner Entschlossenheit, die Arbeitslosen ihrer Bestimmung zuzuführen,
für das Kapital kostengünstig den Buckel krumm zu machen.
Zwar sind die grundsätzlichen Überlegungen der Reform des Arbeitsmarktes
nichts Neues. Schließlich rühmten sich die Arbeitsminister vergangener
Jahre immer damit, man habe genug Mittel in der Hand, den Arbeitslosen Feuer
unter dem Hintern zu machen. Dennoch ist es die Leistung von Peter Hartz,
der bei seinem Arbeitgeber VW bewiesen hat, wie man Proleten effektiv für
die Geldvermehrung einsetzen kann, ein revolutionäres Konzept aus einem
Guss vorzustellen, das mit den Mitteln des Zwangs und der Erpressung die aussortierte
Arbeitnehmerschaft dem Kapital zur Verfügung stellt.
Nun die Maßnahmen im Einzelnen
1. Wurf: Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialämtern
Zunächst wird die arbeitslose Menschheit in zwei Kategorien geteilt:
Erwerbsfähige und nicht Erwerbsfähige. Letztere landen wie bisher
bei der Sozialhilfe, der Rest hat dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.
Durch diesen Dreh werden laut Frankfurter Rundschau vom 12.8.02 "600
000 bis 900 000 erwerbsfähige Empfänger von Sozialhilfe in das System
der Arbeitsverwaltung integriert".
An Zahlungen sieht das Hartz-Konzept drei Abstufungen vor: Das Arbeitslosengeld
I, das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Wobei das Arbeitslosengeld
II der bisherigen Arbeitslosenhilfe entspricht mit der Einschränkung,
dass dieses sich nicht mehr an einem ehemals gezahlten Lohn, sondern an der
Bedürftigkeit des Arbeitslosen orientiert: Also quasi die Rückstufung
auf das Niveau des Sozialhilfeempfängers.
2. Wurf: Das Job-Center
Erste Anlaufstelle für von Kündigung betroffene Arbeitnehmer ist
das Job-Center. Hier haben sie sich vorzustellen, wenn ihnen der Rausschmiss
bekannt wird. Zwar kann sich der zukünftige Arbeitslose noch selbst nach
geeigneten Stellen umschauen, darf aber unter Androhung von Leistungskürzungen
einen vom Job-Center angebotenen zumutbaren Job nicht ablehnen. Was zumutbar
ist, bestimmt das Gesetz. Und da hat sich die Hartz-Kommission in Sachen schlechterer
Bezahlung und größerer Flexibilität nicht lumpen lassen. Außerdem
hat der Arbeitslose die Beweispflicht, dass er die eventuelle Nichtvermittlung
nicht verschuldet hat.
3. Wurf: Die Personal-Service-Agenturen (PSA)
Hat die "Quick-Vermittlung" nicht geklappt, wird der Arbeitslose
nach sechs Monaten der PSA, dem Herzstück der Reform, überstellt.
Diese arbeitet wie eine Zeitarbeitsfirma. Sie übernimmt den bisher nicht
zu Vermittelnden in ein arbeitsrechtliches Verhältnis und tritt so in
der Rechtsposition des Arbeitgebers dem Arbeitslosen mit allen Konsequenzen
des Arbeitsrechtes gegenüber. Falls es zu einer Vermittlung kommt, erhält
der Leiharbeiter in der Probezeit einen Lohn in Höhe des Arbeitslosengeldes,
anschließend einen tariflich vereinbarten PSA-Lohn. Der soll sich zwar
am Lohn der Stammarbeiter orientieren, jedoch fallen grundsätzlich die
außertariflichen Zulagen weg. Das bedeutet, dass "Leiharbeitskräfte
im Westen fast 40 Prozent weniger als ihre fest angestellten Kollegen"
verdienen (Jungle World, 27.11.02).
Da die PSA in der ersten Zeit einen Lohnzuschuss bis zu 100 % übernimmt,
die Leih-Arbeitgeber von der Zahlung der Sozialabgaben befreit sind und jederzeit
den Leiharbeiter rausschmeißen können, werden die Arbeitslosen
den Unternehmern zu unschlagbar günstigen Konditionen als beliebige Manövriermasse
offeriert.
Falls der Arbeitslose die ihm vermittelte Arbeitsstelle ablehnt, gelten auch
hier die Regelungen der Leistungskürzungen.
In diesem Zusammenhang muss man der Hartz-Kommission auch mal ein Kompliment
aussprechen: Auf eine solche Idee - auch angesichts von ein paar Millionen
Arbeitslosen - ist wirklich noch niemand gekommen! Es gilt, einen Arbeitsdienst
an einer Wirtschaft zu organisieren, in der Rentabilität der Arbeit das
oberste Gebot ist.
4. Wurf: Die IchAG / FamilienAG
Durchaus sympathisch verhält sich die Hartz-Kommission der Schwarzarbeit
gegenüber - mit der kleinen Ausnahme, dass hier dem Staat die ihm zustehenden
Steuern entgehen. Darum soll dieser Bereich legalisiert werden. Denn der volkswirtschaftliche
Nutzen dieser billigen Ein-Mann-Selbstverleiherfirmen ist unbestreitbar: Es
wird Arbeit abgeliefert zu Konditionen, die sich im Vergleich zu denen, die
auf dem regulären Arbeitsmarkt gelten, sehen lassen können. Diese
"Selbstständigen" sollen sich in Zukunft vor allem in Privathaushalten
oder kleineren Betrieben tummeln, wo sie bis zu einem Verhältnis von
1 : 1 zu den regulären Arbeitskräften eingesetzt werden können.
5. Der Rest
Wie es sich für einen großen Wurf gehört, hat die Hartz-Kommission
sich auch noch Gedanken über die Verwendbarkeit der Menschen jenseits
der midlife-crisis gemacht. Sichere Arbeitsverhältnisse gibt es auch
für diese Klientel des Arbeitsmarktes nicht mehr, dafür darf man
aber eine Versicherung abschließen, die den drohenden Verdienstausfall
abdecken soll.
Für die jungen Berufsanfänger hat Herr Hartz einen hübschen
Tipp für's Weihnachtsgeschenk: Das Ausbildungszeitwertpapier. Mittels
einer Ausbildungsversicherung können in Zukunft Oma und Opa die Ausbildung
ihres Enkels selbst bezahlen.
Natürlich kosten Arbeitsplätze auch viel Geld. Das soll in Zukunft
der Arbeitnehmer als Dank für die Überlassung desselbigen selbst
mitbringen. Mit einem Kreditgutschein in Höhe von etwa 75 000
in der Hand stellt sich der Arbeitnehmer bei seinem neuen Arbeitgeber vor.
Da bekanntlich Arbeit das höchste Gut für Proleten in unserer Gesellschaft
ist, dürfen sie sich schließlich an der Tilgung des Kredits selbst
beteiligen.
Fazit
Eigentlich ist es eine phantastische Sache, in einer Gesellschaft zu leben,
in der im Überfluss produziert wird und 10 Prozent brauchen keinen Handschlag
dafür zu tun. Dumm ist nur, dass dieser Teil der Bevölkerung an
den Fortschritten in der gesellschaftlichen Produktion nicht partizipieren
kann. Nicht arbeiten zu dürfen, ist also in unserer Gesellschaft kein
Glück sondern ein Pech.
Der Zweck der kapitalistischen Produktion ist nicht die Versorgung der Menschen
mit den notwendigen Gütern sondern die Geldvermehrung, von der der Prolet
ausgeschlossen ist, weil er eben Mittel zu diesem Zweck ist. So wird die einfache
Tatsache, dass die Arbeitslosen arm sind, weil ihnen die Mittel fehlen, einigermaßen
anständig über die Runden zu kommen, in dem Sinne verkehrt, dass
man behauptet, ihnen fehle es an Arbeit. Darauf zielt das Konzept des Herrn
Hartz ab: Damit mehr Menschen in den Genuss von Arbeit kommen, müssen
die Ausbeutungsbedingungen verschärft, ihre materielle Lage verschlechtert
werden. Die Vernutzung der Arbeitskraft soll schließlich für den
Unternehmer attraktiv sein.
Zur geplanten Ausweitung der Mini-Jobs - darum hat sich Peter Hartz natürlich
auch gekümmert - meldete am 17.12. der ARD-Videotext, der Präsident
des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA, Fischer, habe von einem "sensationellen
Weihnachtsgeschenk" gesprochen. Genau so hat sich die Hartz-Kommission
die Umsetzung ihres Konzepts gedacht.
Lesetipps:
"Der ‚große Wurf' der Hartz-Kommission. Das neue Arbeitsamt: vermarkten
statt vermitteln" in Gegenstandpunkt 3-02, München 2002-12-17
http://www.gegenstandpunkt.com/gs/02/3/hartz-x.htm
Der Bericht der Hartz-Kommission
http://www.bma.bund.de/download/Hartz-Kommission/Bericht_gesamt.pdf
http://www.bma.bund.de/download/Hartz-Kommission/Bericht-Kurzfassung.pdf