
Mindestlohn
contra Hartz IV?
Im August diesen Jahres erklärte
SPD-Chef Müntefering: „Wir können nicht zusehen, wie die Löhne an
vielen
Stellen dramatisch weg brechen.“ (Spiegel Online, 23.8.) Denn manche
„Unternehmer
in Deutschland versuchen derzeit, auf geradezu unsittliche Weise Löhne
zu reduzieren.“
(SZ, 24.8.) Zwar hat die SPD-Regierung nie zugeschaut, wenn es um
Lohnsenkung
ging. Vielmehr spielte sie sich als Vorreiter auf, als sie den Beamten
die
Zulagen kürzte und die Arbeitszeit verlängerte. Nun scheint aber das
Ende der
Fahnenstange erreicht und die Idee des Mindestlohns wird in die
öffentliche
Debatte geworfen. Ist nun die große Kehrtwende eingeleitet? Nimmt die
SPD
Abschied von der radikalsten Reform des Arbeitsmarktes und des
Sozialsystems zu
ungunsten der Lohnarbeiter und der vom Broterwerb aussortierten
Bevölkerung
seit Gründung der Bundesrepublik? Oder – wie in einigen Gazetten zu
lesen ist –
handelt es nur um einen kleinen Wahlkampfschwindel?
Befürchtungen werden laut, ein
Mindestlohn könne die Erfolge der Politik der vergangenen Jahre
zunichte
machen. Schließlich sind „Verkrustungen“ des Arbeitsmarktes
aufgebrochen
worden. Der lästige Kündigungsschutz wurde liberalisiert, Arbeitszeiten
werden
entsprechend betrieblicher Bedürfnisse flexibel gehandhabt und nach der
Einführung des ALG II können Arbeitslose zu 30 Prozent unter
ortsüblichem Tarif
beschäftigt werden. Die „Betonköpfe“ und „Bremser“ in den
Gewerkschaften dürfen
froh sein, wenn sie noch ihre Meinung zu den von Regierung und Kapital
vorgegebenen
Alternativen abgeben dürfen.
Dabei übersehen die aufgeschreckten
Kritiker des Münte-Vorschlags, dass die SPD-Forderung eines
Mindestlohns
Ausdruck und Ergänzung der radikalen Reformen ist.
Die Lage
„Die
Löhne fallen ins Bodenlose, immer mehr Menschen können von ihrer Arbeit
nicht
mehr leben“. So beschreibt der Stern am 17. August die Lage von derzeit
ca. 15
Millionen Menschen in Deutschland. (junge Welt , 12.10.) Armut betrifft
knapp
1/5 der Gesamtbevölkerung. Als „arm“ gilt derjenige, der weniger als
die Hälfte
des Brutto-Durchschnittslohns (derzeit 2884 Euro) verdient. Nach Abzug
von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen verbleiben so maximal um die
1000
Euro. Selbst unter den Vollzeitbeschäftigten macht sich laut
Frankfurter
Rundschau vom 25. August Armut breit: „Schon heute erhalten rund 12,1
Prozent
aller Vollzeitbeschäftigten in Westdeutschland einen Armutslohn (9,5
Prozent
Ostdeutschland).“
Ende
2003 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
eine Liste
von Stundenlöhnen, die als unterste Entgelte in Tarifverträgen
vereinbart waren
(vgl. jW, 12.10.). Danach verdient ein landwirtschaftlicher Arbeiter in
Brandenburg bei einer 40-Stunden-Woche monatlich durchschnittlich 914
Euro, ein
Angestellter im Kfz-Gewerbe in Mecklenburg-Vorpommern 742 Euro und eine
angelernte Angestellte in der Sägeindustrie in Rheinland-Pfalz 894
Euro. Dabei
handelt es sich hier um tariflich festgelegte Löhne. Aber die Anzahl
der
tarifgebundenen Betriebe sinkt kontinuierlich. So sind heute im Westen
nur noch
70 Prozent der Arbeitsverhältnisse tarifgeschützt, im Osten 54 Prozent.
(Blätter für deutsche und internationale Politik 10/2004)
Ein internationaler Vergleich
In
18 von 25 Mitgliedsländern der Europäischen Union gibt es gesetzlich
festgelegte
Mindestlöhne. Sie variieren zwischen 121 Euro pro Monat in Lettland und
1403
Euro in Luxemburg. Die Briten führten vor fast sechs Jahren den
Mindestlohn
ein. Trotzdem leben dort nach einem Bericht des Handelsblatt vom 24.
August
fast „ein Viertel aller britischen Kinder ... in Haushalten mit weniger
als 60
Prozent des Durchschnittseinkommens.“ Mindestens 200 000 Menschen
arbeiten für
ein geringeres Einkommen als das gesetzlich vorgeschriebene Salär.
„Weder das
Department of Industry noch das Finanzamt haben Firmen aber wegen
Unterschreitung
des Mindestlohns vor Gericht gebracht.“ (ebd.)
Aber
Mindestlohn ist auf der Insel nicht gleich Mindestlohn. „So wird die
Einführung
regional verschiedener Sätze diskutiert; dies hatte die Regierung wegen
der
unterschiedlichen Wirtschaftsentwicklung in Nord- und Südengland
vorgeschlagen.“ (ebd.) Der Lohn darf also in keinem Falle – mag er auch
noch so
gering sein – die Kalkulationen der Kapitalisten stören. Schließlich
kauft der
Unternehmer die Arbeitskraft ein, um aus ihr einen Gewinn zu schlagen.
Da
müssen die schnöden Bedürfnisse nach einem einigermaßen erträglichen
Überleben
zurückstehen.
In
den USA gibt es Mindestlöhne schon seit 1938. Sie betragen heute 5,15
Dollar
pro Stunde. Ob diese kärgliche Summe überhaupt bezahlt wird, ist
fraglich, denn
ein funktionierendes Kontrollsystem gibt es wohlweislich nicht.
Außerdem ist
die Bezahlung von Studenten und Behinderten ausdrücklich von der
Mindestlohnregelung ausgenommen.
Die Debatte
Nachdem
Münte sein Stichwort der interessierten Öffentlichkeit hingeworfen
hatte,
meldeten sich sofort Befürworter und Gegner des Plans.
Erschrocken
äußerte sich BDA-Chef Hundt. Sein Verein hält den Mindestlohn für eine
Katastrophe.
Schon jetzt müssten die Arbeitslosenempfänger auch solche Jobs
annehmen, die 20
Prozent unter Tariflohn bezahlt würden. Das werde Anfang 2005 weiter
verschärft. „Und jetzt soll plötzlich das glatte Gegenteil wieder
gelten?“ Ganz
staatsbürgerlich gesprächsbereit schränkt er aber ein, dass man über
einen gesetzlichen
Mindestlohn nachdenken könne, aber er dürfe nicht oberhalb der
Sozialhilfe
liegen. (Netzzeitung.de, 6.10.)
Die
Gewerkschaften sind gespalten. IG Metall und Bergbau/Chemie/Energie
sehen in
der gesetzlichen Festlegung einen Eingriff in die Tarifautonomie.
Schließlich
können die Gewerkschaften beste Referenzen vorweisen, wenn es um die
Festlegung
von Niedrigstlöhnen geht. Die Gewerkschaften NGG und ver.di wollen sich
mit dem
Gedanken an einen Mindestlohn anfreunden. In einem Interview mit ver.di
betont
der Lohnforscher Claus Schäfer, dass vor allem im Osten Tarifverträge
nicht
eingehalten werden oder extrem niedrige Tariflöhne gezahlt werden.
Außerdem
verweist Schäfer auf die tariffreien Bereiche. Für diese Klientel wäre
ein
gesetzlicher Hungerlohn doch eine Gnade.
Dass
durch einen gesetzlichen Mindestlohn die Tarifautonomie ausgehebelt
wird, weiß
auch Müntefering und findet das wohl auch prima: „Und
ich möchte nun von den Gewerkschaften wissen, ob sie bereit sind, an
dieser
Stelle ihre Tarifautonomie ein Stück weit aus der Hand zu geben und dem
Gesetzgeber
zu geben.“ (Interview im Deutschlandfunk am 22.8.)
Innerhalb der SPD trifft der
Vorstoß Münteferings auf ein
geteiltes Echo. Während Clement sich gegen jeglichen Eingriff in die
Tarifautonomie ausspricht, betrachtet die „SPD-Linke“ die Anregungen
Müntes als
einen „sehr nützlichen Anstoß“. (Sigrid Skarpelis-Speck, Sprecherin für
Globalisierungsfragen) Weiter führt Skarpelis-Speck aus: „Wir müssen
auf diesem
Gebiet etwas tun, weil immer mehr Ausländer ins Land kommen und zu
erschreckenden Bedingungen arbeiten. Das ist sozusagen ein Insourcing
von
billigen Arbeitskräften mit den entsprechenden Auswirkungen auf die
deutschen Arbeitnehmer.“
So schön kann man den Nazi-Spruch: „Deutsche Arbeit nur für Deutsche“
zelebrieren!
Auch die Grünen können sich
nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt
einigen. Während Chef Bütikofer die Einführung des Mindestlohns ohne
Wenn und
Aber befürwortet, sieht Krista Sager Differenzierungsbedarf. Bei der
Gestaltung
des Hungerlohns dürfe man die Bedürfnisse der Billiglohn-Kapitalisten
nicht
unberücksichtigt lassen. „Deshalb
ist
hier das Florett gefragt und nicht die Steinaxt.“ Ansonsten gingen „in
den
unteren Lohnbereichen Arbeitsplätze verloren“. (SZ, 27.08) *
Rücksicht auf die
Gestaltungsfreiheit der Kapitalisten in Sachen
Lohn ist auch für Gegner der „sozialen Demontage“ geboten. In ihrem
Aufruf zur
Demo am 18.9. „NRW-Netzwerk gegen Sozialkahlschlag“ fordern die
Initiatoren
„Einen Mindestlohn von 2/3 des Durchschnittslohns“. Da bleibt noch
genügend
Spielraum für die Gewinnkalkulationen des Unternehmers.
„Stattdessen brauchen wir ein
ausgebautes Kombilohn-Modell.“,
meint der weitblickende Wissenschaftler Alexander Spermann vom Zentrum
für
Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim. (DIE ZEIT, 36/2004) Also:
Der
Unternehmer zahlt, was er will, der Rest zum Überleben gibt es vom
Staat. Der
Mindestlohn hingegen wälze die ganze Last auf die Unternehmer ab und
die
Regierung könne „zum Nulltarif soziale Wohltaten verteilen“. Das könne
kaum gut
gehen und Kolja Rudzio von DIE ZEIT droht mit dem „Risiko noch weiter
steigender
Arbeitslosigkeit“.
Was
nun – was tun?
Die
Unternehmer ersparen sich Lohn durch Entlassungen. Der verbliebene Rest
darf
für weniger Geld mehr arbeiten. Das Arbeitslosenschicksal wird durch
die
Kürzung von Leistungen und die Einrichtung eines Arbeitsdienstes für
ein bis
zwei Euro pro Stunde so erschreckend gestaltet, dass die Beschäftigten
zu allen
von ihnen verlangten Bedingungen arbeiten.
Gleichzeitig
hat die Regierung dem „überregulierten Arbeitsmarkt“ den Kampf angesagt
und dem
Kapital so zahlreiche Freiheiten im Umgang mit der Arbeitskraft
geschaffen. Den
Gewerkschaften hat der Staat mit einer „gesetzlichen Neuregelung der
Tarifautonomie“ gedroht, falls sie nicht den betrieblichen Wünschen
nach
Sonderregelungen entgegenkommen.
So
kommt langsam aber sicher im „Hochlohnland Deutschland“ die Einrichtung
eines „Niedriglohnsektors“
in die Gänge. Die Bedingungen, unter denen die Forderung nach einem
Mindestlohn
entstehen konnte, haben also Kapital und Staat in trauter Gemeinsamkeit
geschaffen, denn ein immer größerer Teil der Arbeiterklasse kann von
seinem
Lohn nicht mehr leben. Und dabei geht es hier wohlgemerkt um
Vollzeitbeschäftigte. Dass das stets wachsende Heer der
Gelegenheitsarbeiter,
Mini- und Ein-Euro-Jobber kein existenzsicherndes Einkommen bezieht,
ist den an
der öffentlichen Debatte Beteiligten kein Kommentar wert.
Gleichzeitig
tauchen aus der Ecke, die ständig die unverantwortlich hohen Löhne und
den Freizeitpark
Deutschland gegeißelt hat, Befürchtungen auf, dass die fällige
Verarmung auch
irgendwo eine Grenze kennen müsse. Denn der Dienst an Kapital und
Gesellschaft
ist mit weitreichenden Pflichten verbunden, die auch bezahlt werden
müssen.
Ausgeschlafen, sauber, gewaschen und gut genährt soll der Arbeitsmann
täglich
seiner Arbeitspflicht nachkommen. Die Kinder haben in der Schule
diszipliniert
Spitzenleistungen zu erbringen, damit Deutschland demnächst in den
entsprechenden Studien wieder einen Spitzenplatz einnehmen kann. Die
Alten
müssen durchgefüttert, die Kranken versorgt und die Arbeitslosen
verwaltet werden
– natürlich mit dem Geld, das den Lohnarbeitenden abgeknöpft wird. Und
außerdem
darf die volkswirtschaftliche Bedeutung des Lohns nicht ignoriert
werden, die Inlandsnachfrage
zu beleben.
Nun
diskutieren sie, die Politiker, Unternehmer, Gewerkschafter und
Journalisten,
wie der Niedriglohn zu händeln ist. Ob Kombi- oder Mindestlohn, ob
feste
Untergrenze oder flexible Gestaltung je nach Unternehmererfolg, ob mit
oder
ohne gewerkschaftlichen Einfluss: „Ein letztes Wort ist in dieser
Angelegenheit
noch nicht gesprochen. Eines darf – darüber sind sich alle
Verantwortlichen
einig – eine gesetzliche Regelung aber auf keinem Fall tun: Etwas an
den
Zuständen ändern, die den Ruf nach einem Mindestlohn haben entstehen
lassen.“
(Analyse des GEGENSTANDPUNKT-Verlags in Radio Lora vom 25. Oktober 2004)
*Die
Forderung nach Erhalt von Arbeitsplätzen kümmert sich nicht um deren
Qualität.
Fragen nach dem finanziellen Ertrag und den übrigen Bedingungen, unter
denen
Arbeit stattfindet, treten in den Hintergrund und gelten als
unzeitgemäß.
„Hauptsache Arbeit“ – heißt das Motto. Gewerkschaften schließen
Verträge ab,
die die totale Verfügbarkeit des Kapitals über die Arbeitskraft
erlauben. Reallohnsenkungen
durch Null-Runden, Streichung von Zuschlägen und
Arbeitszeitverlängerungen
stehen auf der Tagesordnung. So wird der Lohnarbeitermannschaft
gezeigt, wofür
sie existiert: Sie hat für den Gewinnwachstum des Kapitals zur
Verfügung zu
stehen. Da stellt ihr Lohn als Kostenfaktor eine Einschränkung dieses
Interesses
dar und muss immer mal wieder zurecht gestutzt werden. Ob der gezahlte
Lohn für
ein anständiges Überleben reicht, hat den Kapitalisten nicht zu
interessieren.