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Wer freut sich nicht, wenn er im Fall des Falles einen Bekannten hat, dessen
Profession es ist, elektrische Leitungen zu legen. Auch den versierten Maler
und Tapezierer im Freundeskreis weiß man zu schätzen, wenn dem
mietvertraglichen Renovierungszwang genügt werden muss. Und auf den fachkundigen
Rat des befreundeten Pädagogen mag man nicht verzichten, wenn es um die
Zukunft der Kinder geht.
Gute Freunde können in der Not eine große Hilfe sein.
Mit seinen ausgebildeten Fähigkeiten und Fertigkeiten wollte vor einigen
Wochen ein SEK-Mann einem Freund und Kollegen in der Düsseldorfer Altstadt
aus der Bedrängnis helfen. Wie die Rheinische Post am 5. März berichtete,
rächte der tapfere Polizeibeamte einen Faustschlag eines 41-Jährigen,
der seinen Freund im Gesicht traf: "Er verprügelte den 41-Jährigen.
Mit reichlich Kraft: Ein Schlag des SEK-Manns soll gereicht haben, um den
41-Jährigen quer durch die Kneipe gegen einen Türsteher zu schleudern
- der wurde dabei ebenfalls verletzt."
Gut gegeben! - könnte man meinen. Kein Wunder: Schließlich sind
die Leute vom SEK "ausgebildete Nahkämpfer und geschulte Scharfschützen"
(ebd.). Trotzdem Pech für den Beamten: Seine Hilfe ließ er dem
Freund außerdienstlich angedeihen. Und da nennt sich so etwas, wofür
man im Dienst durchaus eine Belobigung einfahren kann, "schwere Körperverletzung"
und kann empfindliche Strafen zur Folge haben.
Auf das Hauen und Schießen hat sich der Staat das Monopol reserviert.
www.neusser-monat.de (22.3.2002)